Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) strebt an, der Honorarberatung für Finanz- und Versicherungsprodukte einen höheren Stellenwert einzuräumen. Der Verbraucher soll wissen, wer vor ihm sitzt – ein Berater, der Kundeninteressen vertritt oder ein Verkäufer, der sich hohe Provision erhofft?
“Der unabhängige Finanzberater arbeitet ausschließlich gegen Honorar, ähnlich wie Steuerberater und Rechtsanwälte. Er wird nach Stundensatz bezahlt. Später könnte man vielleicht auch über eine Gebührenordnung wie bei Architekten nachdenken.” sagt Bundesministerin Ilse Aigner in einem Interview, welches auf der Seite des BMELV nachzulesen ist.
